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Entgeltoptimierungen jetzt noch attraktiver

Kompensation des Arbeitslosengeldes

ENTGELTOPTIMIERUNG
Die bisherigen Modelle wurden zum 1. April 2012 neu geordnet und für Unternehmer stark verbessert. Der Sachbezug ARGUS ist nun Teil der Honorarvereinbarung, zudem kann EBS Office auch die Abwicklung der Restauirantschecks ab sofort übernehmen.


EBS Office | Unternehmensberatung


Steuerrecht & Arbeitsrecht
© Susann von Wolffersdorff / pixelio.de
Arbeitsrecht und Steuerrecht

 

Was Sie bei einer Entgeltstrukturänderung beachten sollten.


Arbeitsrecht

Grundsätzlich gilt bei Arbeitsverträgen in Deutschland die sog. "Privatautonomie" bzw. das "Individualrecht", d.h. daß Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitgeber frei getroffen werden können.

Zu beachten ist aber, dass es Rechtsbestimmungen gibt, die diesem Individualrecht vorgehen - der Jurist spricht von der Regelung "Lex specialis vor lex generalis", was bedeutet, daß spezielle Rechtsbestimmungen vor Allgemeinen gelten. Beim Entgeltmanagement, hier speziell der Bereich des Arbeitsrechts, sind sowohl das Tarifrecht, als auch das Individualrecht betroffen.

Im Rahmen unseres Entgeltmanagements gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Möglichkeiten , wie z.B.:
► Entgelterhöhungen,
► Prämienvereinbarungen,
► Entgeltverzicht,
► Erhöhung des Entgelts,
► Schliessung von Betriebsvereinbarungen,
► ergänzende Vereinbarungen.

Das von der EBS Office angebotene Entgeltmanagement bedingt eine Änderung des bisher vereinbarten Entgelts, weshalb auch eine individuelle Prüfung arbeitsrechtlicher Auswirkungen unsererseits stets empfohlen wird. So werden Entgeltansprüche durch eine Vielzahl verschiedener Möglichkeiten beeinflußt, z.B.: durch individuelle Vereinbarungen in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder auch Betriebsvereinbarungen. Ein Gewohnheitsrecht und der Gleichbehandlungsgrundsatz sind ebenso Umstände, die auf Entgeltansprüche der Arbeitnehmer einen Einfluss haben.

Rechtsgutachten

Die EBS Office empfiehlt die Einholung eines Rechtsgutachtens, denn nur dadurch kann letztendliche Rechtssicherheit gewährleisten werden. Das Rechtsgutachten wird vom Unternehmer durch eine individuelle Vereinbarung in Auftrag gegeben und prüft, unter Beachtung der im Unternehmen gültigen Vereinbarungen, die Machbarkeit und Durchführbarkeit des Entgeltmanagements im Hinblick auf Tarifrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Die Amortisationsdauer dieser Investition ist sehr kurz und ein Rechtsgutachten gibt dem Unternehmen den notwendigen Schutz in Bezug auf die betroffenen Rechtsgebiete. Selbstverständlich steht die Bauftragung zur Einholung eines Rechtsgutachtens dem Unternehmer frei - in Einzelfällen kann hierauf auch verzichtet werden.

Steuerrecht

Die bei der EBS verwendeten Vergütungsbausteine begründen Ihre Nutzung nach aktuellem Einkommenssteuerrecht. Grundlage für die Nutzung und Verwendung dieser Bausteine ist das Einkommenssteuergesetz, in Ergänzung mit den Vorschriften und Verordnungen der deutschen Finanzbehörden. Bei der Nutzung dieser Vergütungsbausteine verstossen Sie demnach nicht gegen geltendes Steuerrecht, sondern nutzen dieses zur Optimierung Ihrer Entgeltstruktur.

Anrufungsauskunft

In Ergänung zum Rechtsgutachten kann zudem noch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt hilfreich sein. Zwar sind die Vergütungsbausteine alle im Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt, doch in bestimmten Konstellationen ist eine Anrufungsauskunft empfehlenswert.

 

 

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